IFCN-Redaktionskodex

Der Mythen Detektor befolgt uneingeschränkt die Prinzipien, die vom International Fact-Checking Network (IFCN) des Poynter Institutes festgelegt wurden und denen er als Unterzeichner seit November 2019 verpflichtet ist.


Sofern Sie der Ansicht sind, dass Mythen Detektor gegen die Richtlinien des IFCN-Kodex verstößt, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim International Fact-Checking Network (IFCN) einzureichen, das Ihre Anfrage einer Prüfung unterziehen wird. Es sei angemerkt, dass das IFCN keine Berufungsinstanz darstellt, jedoch im Falle schwerwiegender Verstöße gegen den Kodex die Befugnis besitzt, den Status eines verifizierten Unterzeichners eines Projekts auszusetzen oder zu entziehen. Die Einreichung Ihrer Beschwerde erfolgt über die IFCN-Website unter https://ifcncodeofprinciples.poynter.org/complaints-policy


Die Verpflichtungen, die von den unterzeichnenden Organisationen eingegangen wurden, umfassen:

  1. Verpflichtung zur Unparteilichkeit und Fairness

Die unterzeichnenden Organisationen verpflichten sich, bei der Beurteilung der sachlichen Richtigkeit von Aussagen in sämtlichen Fällen einem einheitlichen Standard zu folgen, ohne einer Partei besondere Bedeutung beizumessen. Jede Faktenprüfung erfolgt gemäß einem einheitlichen Verfahren, und Schlussfolgerungen werden auf Basis der vorliegenden Argumente gezogen. Die Unterzeichner lehnen jegliche Form von Lobbyarbeit zu den behandelten Themen ab und berücksichtigen diese nicht im Hinblick auf ihre eigenen politischen Präferenzen.

  1. Verpflichtung zur Offenlegung von Quellen

Die Unterzeichner legen großen Wert darauf, dass die Leser die präsentierten Schlussfolgerungen eigenständig nachvollziehen können. Aus diesem Grund verweisen die Unterzeichner sorgfältig und ausführlich auf alle Quellen, um den Lesern die Möglichkeit zu geben, bereits durchgeführte Arbeiten nachzuvollziehen, es sei denn, dies würde die Sicherheit der Quelle gefährden. In einem solchen Fall bemühen sich die Unterzeichner, den Sachverhalt so ausführlich wie möglich zu erläutern.

  1. Verpflichtung zur Finanzierung und Transparenz der Organisation

Unterzeichnende Organisationen verpflichten sich, transparent über ihre Finanzierungsquellen zu informieren. Sollte die Organisation von anderen Einrichtungen gefördert werden, so sichern die Unterzeichner zu, dass diese Förderer keinen Einfluss auf die im Rahmen der Feststellung der sachlichen Richtigkeit präsentierten Schlussfolgerungen haben. Des Weiteren verpflichten sich die unterzeichnenden Organisationen dazu, ausführliche Informationen zur Berufserfahrung sämtlicher leitenden Mitarbeiter offenzulegen sowie die Struktur und den rechtlichen Status der Organisation zu erläutern. Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichner dazu, die Leser klar und deutlich auf die verfügbaren Kommunikationswege hinzuweisen.

  1. Verpflichtung zur transparenten Vorgehensweise

Die Unterzeichner verpflichten sich, die Vorgehensweise bei der Auswahl, Erstellung, Bearbeitung, Veröffentlichung und Überarbeitung der zu prüfenden Fakten offenzulegen. Ihr Ziel ist es, die Leser dazu zu ermutigen, Faktenprüfungen einzureichen, und dabei transparent darzulegen, aus welchen Gründen und auf welche Weise sie Faktenprüfungen durchführen.

  1. Verpflichtung zu transparenter und ehrlicher Änderungspolitik

Die Unterzeichnenden verpflichten sich, die Kriterien für die Überarbeitung von Studien offen zu legen und strikt einzuhalten. Sie werden die Überarbeitung der Forschungsergebnisse klar und transparent gemäß den Überprüfungskriterien durchführen und ihr Bestes tun, um sicherzustellen, dass die Leserschaft Zugang zur überarbeiteten Version erhält.

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