Jeder Angestellte vom „Mythen Detektor“ sowie alle Personen, die mit der Stiftung in Verbindung stehen oder deren Autorität unterstellt sind und Tätigkeiten für oder im Namen der genannten Organisation ausführen, müssen gesetzeskonform, redlich, ethisch und im optimalen Interesse der Organisation handeln.
Es ist wichtig, den Arbeitsplatz zu achten.
Jeder Angestellte bei „Mythen Detektor“ sollte seinen Arbeitskollegen Achtung entgegenbringen. Es ist untersagt, in persönlichen Interaktionen jegliche Form von Diskriminierung oder Belästigung zu praktizieren.
Professionalität
Am Arbeitsplatz wird von sämtlichen Angestellten Integrität und ein professionelles Verhalten erfordert. Es ist unabdingbar, dass die Mitarbeiter ihre Aufgaben gewissenhaft und fristgerecht erledigen und dabei stets den Grundsatz des Respekts gegenüber den Begünstigten und der Gesellschaft wahren. Das Management hat die Verantwortung, seine Autorität nicht zu missbrauchen.
Es ist wichtig, dass Mitarbeiter darauf achten, den Arbeitsablauf oder die Tätigkeiten ihrer Kollegen nicht zu beeinträchtigen.
Des Weiteren ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter den vorgegebenen Arbeitszeiten folgen. Ausnahmen von den festgelegten Arbeitszeiten bedürfen der gegenseitigen Zustimmung zwischen dem Arbeitnehmer und der Verwaltung.
Schutz des Organisationsvermögens
Es obliegt sämtlichen Angestellten, das physische und immaterielle Vermögen vom „Mythen Detektor“ mit Achtung und Umsicht zu behandeln. Die Nutzung unternehmenseigener Gerätschaften ist untersagt, und sämtliche immateriellen Werte, darunter Marken, Urheberrechte, Berichte sowie sämtliche vom „Mythen Detektor“ veröffentlichten Informationen, sind zu respektieren. Der Zugriff darauf ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben gestattet.
Vertrauliche Informationen
Die Serviceinformationen vom „Mythen Detektor“ stellen ein wertvolles Gut dar, das von jedem Mitarbeiter verstanden werden sollte. Personen, die in der Organisation tätig sind, haben die Verpflichtung, vertrauliche Informationen der Organisation ausschließlich für dienstliche Zwecke zu nutzen und die Vertraulichkeit dieser Informationen strikt zu wahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf vertrauliche Informationen, die von Dritten im Rahmen einer Geheimhaltungsvereinbarung erhalten werden.
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
„Mythen Detektor“ unterliegt keiner redaktionellen Kontrolle seitens des Staates, einer politischen Partei oder eines Politikers. Die Organisation agiert eigenständig, unvoreingenommen und unpolitisch, basierend ausschließlich auf nachgewiesenen Fakten. Bei ihren Untersuchungen und Aktivitäten wendet „Mythen Detektor“ einheitliche Standards und Methoden an, um jegliche Voreingenommenheit zu vermeiden.
Es ist Aufgabe eines Mythendetektors, dem Publikum die angewandte Methodik im Rechercheprozess zu erläutern, Fehlerkorrekturmechanismen bereitzustellen und dem Herausgeber Rückmeldungen zu geben.
Ein Mythendetektor soll dem Publikum ausführliche Informationen über die Quellen bereitstellen, um anderen die Möglichkeit zur Verifizierung zu geben. Es sei zu beachten, dass in bestimmten Fällen die Offenlegung der Quelle eine potenzielle Gefährdung für diese darstellen könnte oder die Quelle unter der Bedingung der Vertraulichkeit Informationen weitergeben möchte.
In sämtlichen Veröffentlichungen, die von der Organisation erstellt werden, sollten potenzielle Interessenkonflikte oder Umstände erwähnt werden, die sich negativ auf die Qualität der Forschung oder Aktivität auswirken könnten.
Interessenkonflikt
Es ist unserem Mitarbeiter untersagt, Mitglied einer politischen Partei zu sein oder öffentlich die Unterstützung eines Kandidaten oder einer Partei im Wahlprozess zu bekunden. Ebenso ist es ihm untersagt, jegliche Art von Vereinbarung oder Partnerschaft mit einer politischen Partei einzugehen, die potenziell die Glaubwürdigkeit, den Ruf, die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit der Organisation gefährden könnte.
Im Namen von Myth Detector ist es den Mitarbeitern untersagt, parteiische Äußerungen zu tätigen oder Geschenke, Zuwendungen oder Dienstleistungen jeglicher Art in einem beruflichen Kontext anzunehmen, die über die üblichen sozialen Normen und Höflichkeitsnormen hinausgehen.
Transparenz und Ehrlichkeit in der Politik zu Änderungen
Es wird von sämtlichen Mitarbeitern vom „Mythen Detektor“ erwartet, dass sie Fehler unverzüglich korrigieren, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Diese Korrekturen müssen gemäß den klaren und transparenten Richtlinien zur Änderung erfolgen. Die Organisation ist dazu verpflichtet, alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen für die Leser sicherzustellen.
Unternehmensrichtlinien
Es wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie die Unternehmensrichtlinien vom „Mythen Detektor“ kennen und entsprechend handeln. Bei Unklarheiten stehen die Mitarbeiter in direktem Kontakt mit der Verwaltung.
Disziplinarmaßnahmen bei Nichteinhaltung vom Verhaltenskodex
Die Nichteinhaltung der Verhaltenskodizes des International Myth Detector and Fact-Checking Network (IFCN) sowie der Standards des „European Fact-Checking Standards Network“ (EFCSN) unterliegt den Bestimmungen der Arbeitsordnung des „Mythen Detektors“. Diese regelt insbesondere die Art der Disziplinarmaßnahmen, die Fristen und die Verfahren zu ihrer Umsetzung:
- Eine mündliche Abmahnung wird bei fahrlässigem Fehlverhalten ausgesprochen.
- Ein Verweis erfolgt aufgrund fahrlässiger Verletzung der Satzung und Verhaltenskodizes der Organisation sowie der Nichteinhaltung arbeitsethischer Anforderungen.
- Bei groben und/oder wiederholten Verstößen gegen die Verhaltenskodizes besteht eine finanzielle (Sanktions-)Verantwortung.
- Die Kündigung des Arbeitsvertrags erfolgt, wenn die internen Regeln und Verhaltenskodizes der Organisation vorsätzlich verletzt werden und/oder nach Anwendung der zuvor genannten Maßnahmen.
Die Einhaltung des Verhaltenskodexes und der internen Vorschriften der Organisation ist vertraglich für die Mitarbeiter des Medienentwicklungsfonds verbindlich.